- richterliche Weisung
- прил.
юр. указание судьи
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
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Weisung — Weisung, eine richterliche Entscheidung, welche ohne die Förmlichkeiten eines richterlichen Urtheils ertheilt worden ist … Pierer's Universal-Lexikon
Richterliche Unabhängigkeit — Ein Richter ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt. Dabei soll er als neutrale Person unparteiisch Gerechtigkeit gegen jedermann üben.… … Deutsch Wikipedia
Dauerarrest — Jugendarrest ist ein im deutschen Jugendstrafrecht als Folge einer Jugendstraftat vorgesehenes Zuchtmittel (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 Jugendgerichtsgesetz – JGG), mit dessen Anordnung und Vollzug einem jugendlichen Straftäter eindringlich bewusst werden… … Deutsch Wikipedia
Freizeitarrest — Jugendarrest ist ein im deutschen Jugendstrafrecht als Folge einer Jugendstraftat vorgesehenes Zuchtmittel (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 Jugendgerichtsgesetz – JGG), mit dessen Anordnung und Vollzug einem jugendlichen Straftäter eindringlich bewusst werden… … Deutsch Wikipedia
Hamburger Universität — Universität Hamburg Motto Tor zur Welt der Wissenschaft Gründung 28. März 1919 Trägerschaft … Deutsch Wikipedia
Hansische Universität — Universität Hamburg Motto Tor zur Welt der Wissenschaft Gründung 28. März 1919 Trägerschaft … Deutsch Wikipedia
Kurzarrest — Jugendarrest ist ein im deutschen Jugendstrafrecht als Folge einer Jugendstraftat vorgesehenes Zuchtmittel (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 Jugendgerichtsgesetz – JGG), mit dessen Anordnung und Vollzug einem jugendlichen Straftäter eindringlich bewusst werden… … Deutsch Wikipedia
Uni HH — Universität Hamburg Motto Tor zur Welt der Wissenschaft Gründung 28. März 1919 Trägerschaft … Deutsch Wikipedia
Uni Hamburg — Universität Hamburg Motto Tor zur Welt der Wissenschaft Gründung 28. März 1919 Trägerschaft … Deutsch Wikipedia
Universität Hamburg — Motto der Forschung, der Lehre, der Bildung[1] Gründung … Deutsch Wikipedia
Militärstrafgerichtsbarkeit — (Militärjustiz). Inbegriff der den militärischen Organen zustehenden rechtlichen Befugnisse. Sie beruht auf der Militärgerichtsordnung nebst Einführungsgesetz und auf dem Disziplinargesetz für richterliche Militärjustizbeamte vom 1. Dez. 1898, in … Meyers Großes Konversations-Lexikon